Grundsteuerreform Saarland 2022
Was sich 2022 für Eigentümer genau ändert
Immobilienbesitzer aufgepasst: Zum 01.01.2022 ist der Startschuss für die Grundsteuerreform in Deutschland 2022 gefallen. Die neue Grundsteuer bringt für Eigentümer eine neue Pflicht: Jeder Eigentümer muss in diesem Jahr eine Grundsteuer Erklärung abgeben, dies gilt für jede Immobilie und jedes Grundstück.
Alles wichtige möchten wir Ihnen hier zeigen!
- Schnell erklärt!
- Video: Grundsteuerreform
- Die Grundsteuerreform bringt eine neue Berechnung
- Der Ablauf und die Frist der Grundsteuerreform
- Wohnfläche Grundsteuer - So berechnen Sie die Wohnfläche für die neue Grundsteuer
- Was genau ändert sich eigentlich mit der Grundsteuerreform?
- Bringt die neue Reform der Grundsteuer einen Steuervorteil mit sich?
- Gilt die neue Reform in allen Bundesländern der Republik?
- Grundsteuerreform auf einem Blick - Infografik
Schnell erklärt!
- Die bisherige Berechnung der Grundsteuer zählt als verfassungswidrig
- Alle Grundstücke und Immobilien müssen 2022 neu bewertet werden
- Die Pflicht der Eigentümer: Diese müssen im Jahr 2022 eine Grundsteuer Erklärung abgeben
- Ab 2025 tritt die Zahlung der neuen Grundsteuerregelung in Kraft
Keine Lust zu lesen?
Kein Problem, schauen Sie sich hier ganz einfach die Informationen zur Grundsteuerreform an
Die Grundsteuerreform bringt eine neue Berechnung
Sie sind Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks?
Das Jahr 2022 bringt Ihnen eine wichtige Neuerung, die Grundsteuerreform. Wegen der veralteten Datenlage in Deutschland muss jetzt eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen werden. Dies bedeutet, bis zum Jahr 2025 werden die derzeitigen Werte aller Grundstücke in Deutschland neu ermittelt. Zum 01.01.2022 startete die gesetzlich geregelte Feststellung der neuen Grundsteuer. Zum ersten soll diese ab 01.01.2025 erhoben werden.
Warum ist die Grundsteuerreform überhaupt nötig?
Bereits im Jahre 2018 wurde die alte Besteuerung vom Bundesverfassungsgericht gekippt und eine Reform gefordert. Zur Berechnung der Grundsteuer wurde bisher der Einheitswert verwendet, dieser basiert auf den Wertverhältnissen vom 01.01.1964. Bei den neuen Bundesländern stammen die Daten des Einheitswerts sogar aus dem Jahre 1935!
Das kuriose hieran ist: Das eine Immobilie die z.B. im Jahr 2011 gebaut wurde, wie ein Haus mit Ausstattungszustand aus dem Jahr 1964 oder aber sogar aus dem Jahre 1935 bewertet wurde. Die Steigerung des Wertes einer Immobilie blieb in der bisherigen Rechnung also absolut unberücksichtigt. Mit der gesetzlich angeordneten Neuregelung soll diese absolute Verzerrung der Realität korrigiert werden.
Grundsteuerreform: Jeder Eigentümer ist dazu verpflichtet eine Grundsteuer Erklärung abzugeben!
Folge der Reform: In diesem Jahr 2022 werden alle Immobilien und Grundstücksbesitzer vom Finanzamt aufgefordert, eine Feststellung der Grundsteuerwerte per Grundsteuer Erklärung abzugeben.
Dies bedeutet: Jeder Eigentümer MUSS für jede Immobilie und jedes Grundstück in seinem Besitz eine Grundsteuer-Erklärung erstellen!
Der Ablauf und die Frist der Grundsteuerreform
1. Beginn der Neubewertung
Ab dem 01.01.2022 sollen alle Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden. Dies bedeutet, dass die zuständigen Finanzämter den Wert ermitteln, den der Grundbesitz zum Stand am 01.01.2022 hatte. Dieser vom Finanzamt ermittelte Wert wird dann der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025 zugrunde gelegt. Hierzu brauchen die zuständigen Finanzämter natürlich die Daten von den jeweiligen Eigentümern.
2. Die Eigentümer müssen eine Grundsteuer Erklärung abgeben
Die notwendigen Daten, zur Berechnung der Grundsteuer, übermitteln die Eigentümer dem Finanzamt mit einer Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuerwertes. Also ab ca. Mitte des Jahres 2022, bekommen Sie als Eigentümer, Post vom zuständigen Finanzamt mit der Aufforderung, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben.
Damit aber die Werte dann auch auf dem aktuellen Stand bleiben, soll alle 7 Jahre eine Neubewertung stattfinden. Grundsätzlich müssen Sie also ab diesem Jahr nun alle sieben Jahre eine Grundsteuererklärung abgeben. Bei einigen Bundesländern gibt es hierzu aber Ausnahmen.
Als Stichtag: zählt Ende Oktober 2022!
Die Grundsteuererklärung muss im geplanten Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 abgegeben werden. Dies ist Pflicht und es führt kein Weg daran vorbei. Wer sich also nicht daran hält, dem könnte eine Strafe wie beispielsweise ein Zwangsgeld drohen.
Stand jetzt muss die Grundsteuererklärung digital eingereicht werden.
3. Das Finanzamt ermittelt die steuerlichen Grundlagen für die Berechnung
Anhand Ihrer übermittelten Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das zuständige Finanzamt dann den Grundsteuerwert. Dieser wird per Steuerbescheid mit dem Wert der Immobilie oder des Grundstücks aus steuerlicher Sicht dem Eigentümer ausgestellt.
4. Die zuständigen Gemeinden legen die Steuerhöhe fest
Die Stadt oder auch Gemeinde legt auf Basis der übermittelten Daten vom Finanzamt, dann die endgültige Höhe der Grundsteuer fest. Es werden anschließend Grundsteuerbescheide für den 01.01.2025 erstellt und an die Eigentümer verschickt.
5. Die Zahlung der neu berechneten Grundsteuer
Da die neue Regelung erst ab 01.01.2025 angewandt wird, bedeutet dass für Eigentümer, dass ab 2025 die neue Grundsteuer bezahlt werden muss. Bis dahin wird nach der alten Berechnungsart Grundsteuer gezahlt.
So berechnen Sie die Wohnfläche für die neue Grundsteuer
Was genau ändert sich eigentlich mit der Grundsteuerreform?
Es wird in Zukunft 3 Arten der Grundsteuer geben:
Wie schon vorher gibt es:
Die Grundsteuer A
Für alle Land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke.
sowie
Die Grundsteuer B
Für alle bebauten bzw. nicht bebauten Grundstücke, die nicht unter A fallen gilt die Grundsteuer B. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Häuser und Eigentumswohnungen
- Geschäftsgrundstücke
- Erbbaurechte
Jetzt Neu:
Die Grundsteuer C
Neu eingeführt wird die Grundsteuer C (diese ist aber optional). Das bedeutet, die Gemeinden oder Städte entscheiden selbst, ob sie diese festsetzen oder eben nicht. Damit liegt Ihnen frei, ob sie baureife Grundstücke höher besteuern werden. So soll der Spekulation mit Bauland durch das erhöhen der Grundsteuer entgegengewirkt werden.
So wurde die Grundsteuer bisher berechnet
Bis heute berechnet man die Grundsteuer in 3 Stufen. Das Finanzamt multiplizierte den Einheitswert mit der gesetzlichen Steuermesszahl. Das hieraus resultierende Ergebnis (Steuermessbetrag genannt), multiplizierten die Gemeinden oder Städte anschließend mit dem festgelegten Hebesatz.
Der Einheitswert
Durch die statistisch ermittelte Nettokaltmiete und dem Bodenrichtwert (Wert des Bodens) eines Grundstücks, bewertet das Finanzamt den Einheitswert. Dies hängt aber auch von der Mietniveaustufe der zuständigen Gemeinde ab. Den tatsächlichen Grundstückswert spiegeln die Daten aber durch veraltete Werteverhältnisse nicht wieder.
Die Steuermesszahl
Ebenfalls wird durch das Finanzamt die Steuermesszahl ermittelt. Diese unterscheidet sich z.B. hierin ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt. In den neuen Bundesländern liegt diese zwischen 5 und 10 Prozent, in den alten wiederum zwischen 2,6 und 3,5 Prozent.
Der Hebesatz
Beim Hebesatz gibt es starke regionale Unterschiede, dieser wird aber von den jeweiligen Städten oder Gemeinden bestimmt.
Wie wird nun aber die Grundsteuer ab 2025 berechnet?
An dem bis heute verwendeten 3 Stufigen Verfahren ändert sich in dem Sinne nichts, die ab 2025 geltende Grundsteuer knüpft an das bisherige System an.
Schritt 1: Ermittlung des Grundsteuerwertes.
Schritt 2: Berechnung des Grundsteuermessbetrags unter Anwendung der Grundsteuermesszahl.
Schritt 3: Grundsteuerberechnung durch Anwendung des Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag.
Hieraus ergibt sich dann folgende Formel:
Der Grundsteuerwert × Die Grundsteuermesszahl × Den Hebesatz = Die Grundsteuer
Der Grundsteuerwert
Der Einheitswert spiegelt durch die Berechnung mit Daten die auf veralteten Wertverhältnissen beruhen, nicht den tatsächlichen Grundstückswert wider. Daher wird dieser ab 2025 durch den Grundsteuerwert ersetzt.
Je nach Nutzung und Bebauung des Grundstücks, gibt es unterschiedliche Bewertungsverfahren. Im Rahmen des Bundesmodells gilt das sogenannte Ertragswertverfahren. Dieses wird für die Berechnung von Wohngrundstücken also Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohneigentum angewandt.
Das hieraus resultierende Ergebnis, also den sogenannten Grundsteuerwert für dein Grundstück, teilt dir das Finanzamt dann in einem Bescheid mit.
Die Grundsteuermesszahl
Wurde der Grundsteuerwert festgestellt, kommt nun die Grundsteuermesszahl ins Spiel. Folgende Werte sieht das Bundesmodell hierzu vor:
- Ein unbebautes Grundstück: 0,34 %
- Ein Wohngrundstück: 0,31 %
- Und andere bebaute Grundstücke: 0,34 %
Achtung: Je nach Landesmodell werden als Steuermesszahlen Promillezahlen statt Prozentsätze verwendet. Der verwendete Rechenweg bleibt aber gleich.
Der Grundsteuermessbetrag
Ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass der Grundsteuermessbetrag in der doch sehr kurzen Formel zur Berechnung der Grundsteuer gar nicht auftaucht? Doch trotzdem ist er ein ganz wichtiges Zwischenergebnis, das die jeweilige Gemeinde benötigt, um die Grundsteuer überhaupt ermitteln zu können. Hierbei wird der Grundsteuerwert mit der resultierenden Steuermesszahl multipliziert.
Über diesen Grundsteuermessbetrag solltest du ebenfalls einen Bescheid vom Finanzamt erhalten. Gleichzeitig teilt das Finanzamt diesen auch deiner Gemeinde mit.
Der Hebesatz
Der durch die Gemeinden oder Städte bestimmte Hebesatz, ist der Faktor, mit dem der Grundsteuermessbetrag nun multipliziert wird.
Das Ergebnis
Nun erhält man dann die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer?
Dies sind zwei völlig unterschiedliche Steuern, die wirklich nichts miteinander zu tun haben.
- Die Grundsteuer Müssen Eigentümer in regelmäßigen Abständen an die Gemeinden zahlen.
- Die Grunderwerbsteuer ist dagegen eine Steuer die man mit dem Erwerb von z.B. einem Grundstück, einer Wohnung oder einem Haus, einmalig zahlen muss.
Bringt die neue Reform der Grundsteuer einen Steuervorteil mit sich?
Leider gibt es hierzu noch keine genauen Prognosen. Grundsätzlich wird die Grundsteuer aber durch die neue Berechnung steigen! Der Staat hat die Gemeinden aber dazu aufgefordert, die Hebesätze anzupassen, um die erhöhte Steuerlast wieder zu reduzieren. Ob und wie diese Aufforderung umgesetzt wird, ist derzeit aber noch unklar.
Es wird derzeit vermutet, dass Eigentümer mit hochwertigeren Immobilien in begehrteren Lagen mehr Steuern zahlen sollen. Die Eigentümer die Immobilien in Randlagen und ländlichen Regionen besitzen, könnten also profitieren. Die neue Berechnung der Steuer hängt also sehr stark von Ihrer Gemeinde oder Stadt ab, denn diese bestimmt Ihren angewendeten Hebesatz.
Gilt die neue Reform in allen Bundesländern der Republik?
Laut dem Grundgesetzt ist der Bund eigentlich zuständig für das Grundsteuergesetzt, da man auch bei der Berechnung vom Bundesmodell spricht. Die Bundesländer können allerdings vom Bundesmodell für Ihres abweichende Regeln festlegen. Grund hierfür ist die Länderöffnungsklausel.
Übrigens, die Formel zur Berechnung der Grundsteuer gilt nicht nur in den Bundesländern, die das Bundesmodell umsetzen werden, sondern auch in den Bundesländern die sich zu eigenen Landesmodellen entschieden haben. Es ergeben sich lediglich bei der Berechnung des Grundsteuerwertes Unterschiede.
Was ist eine Länderöffnungsklausel?
Eigentlich gilt das Grundsteuergesetz in ganz Deutschland. Durch die sogenannte Länderöffnungsklausel besitzen die einzelnen Bundesländer aber die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie die Grundsteuer in Zukunft berechnet wird. In diesen Fällen gilt dann das Gesetz des jeweiligen Bundeslandes (Landesgesetz). Da die Bundesländer der Grundsteuerreform nicht zugestimmt hätten. Ist der Bund diesen Kompromiss eingegangen.
Zu der Grundsteuer A werden alle Bundesländer dem Bundesmodell folgen. Bei der Grundsteuer B wollen aber einige Bundesländer Ihre eigenen Regeln dazu einführen.
Unser Saarland hat sich dazu entschlossen das Bundesmodell umzusetzen
Aber mit Abweichung bei der Höhe der Steuermesszahlen.
Ein unbebautes Grundstück: 0,64 Promille.
Ein Wohngrundstück (Ertragswertverfahren): 0,34 Promille. Dazu zählen: (überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke)
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mietwohngrundstücke
- Wohnungseigentum
Und andere bebaute Grundstücke (Sachwertverfahren): 0,64 Promille. Dazu zählen: (nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke)
- Geschäftsgrundstücke
- gemischt genutzte Grundstücke
- sonstige bebaute Grundstücke